Bebauungsplanverfahren Nr. 13/15,,Südöstlich der Rossertstraße/lm Birkenfeld:
1. Änderung - Beteiligung gem. §3 (1) BauGB
Das Plangebiet des o.a. Verfahrens liegt im Kelkheimer Stadtteil Eppenhain und grenzt an das
Naturschutzgebiet Rossert-Hainkopf-Dachsbau, sowie an ein weiteres Waldgebiet. lm Plangebiet
befindet sich ein wertvoller Baumbestand, der sich vor allen Dingen auf den unbebauten
Grundstücken über Jahrzehnte hinweg natürlich entwickeln konnte. Das Vorkommen von
Höhlenbäumen und geschützten Tierarten ist wahrschein lich ....
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Bebauungsplanentwurf Nr. 187/12 „Zwischen Feldbergstraße und In den Bleichwiesen“:
Starkregen / Bauen im Überschwemmungsgebiet:
am 14.8.2020 ist es auch in Kelkheim und Liederbach wegen eines Starkregenereignisses zu ausgedehnten Überschwemmungen mit
großen Schäden gekommen. Sogar Frankfurt-Unterliederbach war im Unterlauf des Liederbachs durch Hochwasserschäden betroffen,
obwohl dort kein Tropfen Regen gefallen war.
Der BUND Kelkheim-Liederbach hat in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren zwischen Feldbergstraße und In den
leichwiesen darauf hingewiesen, dass Bauen in Überschwemmungsgebieten hochriskant für Menschen ist ...
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Unsere Pressemitteilung vom 21. Mai 2020:
Entlang des Liederbachs gibt es zwischen Königstein und Frankfurt teilweise ausgedehnte Überschwemmungsgebiete.
Die Bebauung dieser Gebiete ist hochriskant für Menschen, kann zusätzlich zu hohen finanziellen Verlusten durch Schäden an
Gebäuden und anderem führen und zur Grundwasserbelastung durch Austrag von Schadstoffen wie Öl und Pestiziden bei Starkregenfällen
beitragen.
Gleichzeitig sind naturbelassene oder zumindest unbebaute Überschwemmungsgebiete wichtig für die Biodiversität und den vorbeugenden Hochwasserschutz. Sie können durch ihr Rückhaltevermögen dafür sorgen, dass Hochwasserwellen deutlich abgeflacht werden. Bauen in Überschwemmungsgebieten setzt die Bewohner flussabwärts liegender Kommunen höheren Risiken aus. Konkret betroffen sind bei diesem Kelkheimer Bebauungsplan Liederbach und Frankfurt.
Der BUND KV Main Taunus und OV Kelkheim-Liederbach sehen deshalb die Anstrengungen der Stadt Kelkheim, endlich einen
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Feldbergstraße und In den Bleichwiesen aufzustellen, positiv.
Die dort schon statt gefundene
weitgehend unregulierte Bebauung soll durch diesen Plan wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet des Liederbachs zukünftig
eingeschränkt werden.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes und der dringend notwendigen Neubildung von Grundwasser durch Versickerung von
Oberflächenwasser sind aus Sicht des BUND jedoch weitere regulierende Vorgaben für die Versiegelung der Grundstücke und eine
flächenmäßig geringere Überbauung angebracht.
Zusätzlich plädieren wir generell für alle Bebauungspläne wegen der weitgehend wirkungslosen Bepflanzungshinweise für
Grundstücke („Schottergärten“) und wegen der zunehmenden „Lichtverschmutzung“ für eindeutige Formulierungen mit
Durchsetzungsmöglichkeiten.
Download "Stellungnahme im Namen des BUND Landesverband Hessen e.V." vom 12.5.2020:
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